Um mit Ihnen gemeinsam Ressourcen zu schonen, stellen wir unseren Rechnungsversand per Briefpost ein und versenden ausschließlich per E-Mail
- Keine manuelle Bearbeitung eingehender Rechnungen.
- Kein Scannen der Rechnungen und reduzierter Platzbedarf.
- Wegfall von Archivierungskosten für Papierrechnungen.
- Einfachere Bearbeitung und Integration in elektronische Workflows durch durchgehenden Einsatz von PDF.
- Keine Verzögerung durch Postweg oder interne Postverteilung.
- Schnellere Übermittlung der Rechnungsdokumente.
- Keine Langzeitarchivierung von Papier.
- Rechtssicherheit durch gesetzliche Gleichstellung von elektronischer Rechnung und Papier.
Profitieren Sie von den oben genannten Vorteilen und erfassen Sie bitte hier Ihre Daten:
Bei Fragen bitte an vertrieb@goedde.com wenden.
Umstellung auf elektronische Rechnung
Der Bundesrat hat am 01. November 2011 dem Steuervereinfachungsgesetz zugestimmt. Wesentlicher Bestandteil des beschlossenen Pakets bilden dabei die Erleichterungen bei der elektronischen Rechnungsstellung, § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG).
Künftig werden elektronische Rechnungen und Papierrechnungen bzgl. der umsatzsteuerlichen Regelungen gleichbehandelt. Mit der Gesetzesänderung soll einerseits der bereits bestehende Spielraum der aktuellen Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) genutzt und andererseits die ab Januar 2013 zwingend vorgegebene Gleichstellung der beiden Übermittlungsarten umgesetzt werden.
Auf eine elektronische Signatur oder die Übermittlung der Rechnung per EDI soll es für den Vorsteuerabzug ausdrücklich nicht mehr ankommen.